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Verordnungen

FDZGesV – Forschungsdatenzentrum Gesundheit-Verordnung

Verordnung zur Regelung der Verfahren beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (Forschungsdatenzentrum Gesundheit-Verordnung - FDZGesV)
Sozialversicherungsrecht
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FDZGesV – Forschungsdatenzentrum Gesundheit-Verordnung



§ 1 FDZGesV, Anwendungsbereich

Die Verordnung regelt das Nähere zur Wahrnehmung, Durchführung und Finanzierung der Aufgaben der Datentransparenz nach den §§ 303a bis § 303f SGB V und der Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte nach § 363 SGB V.


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