Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.1.1.2.4.3. RS 2022/06, Anschlussübergangsgeld (§ 71 Absatz 4 SGB IX)

Wurde eine berufliche Bildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen, und liegt im Anschluss daran Arbeitslosigkeit vor, wird Übergangsgeld während der Arbeitslosigkeit bis zu 3 Monate weitergezahlt, wenn der Leistungsempfänger

  • -sich unmittelbar nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und
  • -einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten nicht geltend machen kann.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.