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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.2.1.1.4.3. RS 2022/06, Beziehende von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

(1) Für Versicherte, die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144 SGB III) beziehen, besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 44b Absatz 1 SGB V erfüllen.

(2) Wird die berufliche Weiterbildung durch die Begleitung nach § 44b SGB V unterbrochen, besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es gelten daher auch in diesen Fällen die Ausführungen des Ziff. 14.2.1.1.4.1.. Eine Unterbrechung der Maßnahme kann analog § 71 Absatz 3 SGB IX angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Weiterbildung in absehbarer Zeit fortgesetzt werden kann.


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