Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.7.5. RS 2022/06, Familienpflegezeit

Während einer Familienpflegezeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V (siehe Ziff. 14.2.1.1.1.2.). Die Ruhensregelung des § 49 Absatz 1 Nummer 6 SGB V kommt daher während der Pflegephase mit reduzierter Arbeitszeit zum Tragen. Näheres siehe Ziff. 8.7..


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.