| „Regelungsabrede | |
| … | |
| Präambel | |
| … | |
| Die Gesellschaft war bestrebt, dem Personalüberhang (z.T.) durch eine tarifvertragliche Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit um 12,5% (auf 35 Stunden bei Vollzeittätigkeit) zu begegnen. Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di konnten indes zielführend innerhalb eines vertretbaren Zeithorizonts (7 Monate) nicht geführt werden. Es ist das gemeinsame Verständnis der Parteien, dass nunmehr kurzfristig auf betrieblicher Ebene im Rahmen eines ‚Bündnisses für Arbeit‘ Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um betriebsbedingte Kündigungen nach Möglichkeit zu vermeiden, die Gesellschaft zu sanieren und den Standort nachhaltig zu sichern. | |
| … | |
| § 2 Änderungen der bestehenden Arbeitsverträge | |
| (1) | Die Parteien sind zu der Überzeugung gelangt, dass sich die vorgenannte Zielsetzung in der Weise als ‚Bündnis für Arbeit‘ umsetzen lässt, dass die Beschäftigten - mit Ausnahme der Ärzte und der Beschäftigten in leitender Funktion - folgende Beiträge zur Sanierung der Gesellschaft leisten: | |
| | • | Reduzierung der jeweils gültigen individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit um 12,5 %; | |
| | • | Verzicht auf Leistungen gem. § 18 und § 20 TVöD; | |
| (2) | Die Gesellschaft gewährt den Beschäftigten als Anerkennung für geleistete Sanierungsbeiträge | |
| | • | Sonderkündigungsschutz mit der Maßgabe, dass betriebsbedingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen sind; ebenfalls ausgeschlossen sind solche betriebsbedingten Änderungskündigungen, die auf eine weitere Absenkung der Arbeitszeit gerichtet oder mit finanziellen Nachteilen verbunden sind; | |
| | • | Drei freie Tage pro Kalenderjahr zum Zwecke des Gesundheitsschutzes, von denen zwei Tage nur gegen Nachweis der Teilnahme an gesundheitsschützenden Maßnahmen gewährt werden. | |
| | Vorstehende Regelungen sind befristet bis zum 31. Dezember 2017. | |
| (3) | Den Parteien ist bewusst, dass eine Umsetzung dieser Vorgaben einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen Gesellschaft und Beschäftigten bedarf (= Abschluss von Änderungsverträgen). Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund, dass die Gesellschaft den Beschäftigten Änderungsvertragsangebote gemäß anliegendem Muster unterbreiten und Beschäftigten sodann eine Frist zur Annahme der Änderungsvertragsangebote bis zum 14. Januar 2013 (‚Stichtag‘) - bei der Personalabteilung eingehend - einräumen wird. | |
| (4) | Der Betriebsrat wird sich gegenüber den Beschäftigten dafür einsetzen, dass diese die Änderungsvertragsangebote annehmen werden; die Parteien werden den Beschäftigten die Beweggründe für die Änderungsvertragsangebote im Einzelnen erläutern. | |
| § 3 Personelle Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG innerhalb der S | |
| … | |
| § 4 Weitergehende Maßnahmen | |
| … | |
| Änderungsvertrag | |
| für Beschäftigte nach dem TVöD | |
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| Zwischen | der A Klinikum … | |
| vertreten durch | die Geschäftsführung | |
| | Arbeitgeber | |
| und Herrn | Max Mustermann | | 09.09.1979 | |
| | Beschäftigte/r | geb. am | |
| wohnhaft in | … | |
| wird | |
| ☐ vorbehaltlich | | |
| ☒ in Abänderung des Arbeitsvertrages vom | 01.01.2001 | |
| ☒ i. d. F. des Änderungsvertrages vom | 03.03.2003 | |
| folgender Änderungsvertrag geschlossen: | |
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| § 1 | § 1 des Arbeitsvertrages wird | | |
| | ☐ | mit Wirkung vom _____ wie folgt geändert: | | |
| | ☐ | für den Zeitraum vom ___bis___ wie folgt geändert: |
| | Herr | Max Mustermann | | |
| | wird | | |
| | ☐ | als Vollbeschäftigte(r) | | |
| | ☒ | als Teilzeitbeschäftigte(r) | | |
| | | ☐ | mit der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten | | |
| | | ☐ | mit ____ v.H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten | | |
| | | | | | |
| | | ☒ | mit einer durchschnittl. regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von ______ Stunden | | |
| | ☐ | auf unbestimmte Zeit | | |
| | ☐ | für die Zeit bis zum_____________________ | | |
| | weiter beschäftigt. | | |
| | Die/Der Beschäftigte (Voll- und Teilzeitbeschäftigte) ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. | | |
| 2.1 | Der Beschäftigte verzichtet auf die Leistungen gem. § 18 und § 20 TVöD. | |
| 2.2 | Die Gesellschaft gewährt dem Beschäftigten als Anerkennung für die o. g. und erbrachten Sanierungsbeiträge | |
| | - | Sonderkündigungsschutz mit der Maßgabe, dass betriebsbedingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen sind; ebenfalls ausgeschlossen sind solche betriebsbedingten Änderungskündigungen, die auf eine weitere Absenkung der Arbeitszeit gerichtet oder mit finanziellen Nachteilen verbunden sind; | |
| | - | drei freie Tage pro Kalenderjahr zum Zwecke des Gesundheitsschutzes, von denen zwei Tage nur gegen Nachweis der Teilnahme an gesundheitsschützenden Maßnahmen gewährt werden. | |
| | Vorstehende Regelungen sind befristet bis zum 31. Dezember 2017. | |
| 2.3 | Im Übrigen bleiben die Regelungen des Arbeitsvertrages unberührt. | |
| 2.4 | Dieser Änderungsvertrag endet, sobald ein entsprechender neuer mit der Gewerkschaft ver.di geschlossener Haustarifvertrag, der eine Absenkung der Arbeitszeit vorsieht, in Kraft tritt, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. | |
| ______, den ______ | ________, den ______ | |
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| Diese Änderungsvereinbarung wird nur wirksam, wenn der Beschäftigte sie bis zum 14. Januar 2013 annimmt.“ | |