Category Image
Urteile

Urteile

Arbeitsrecht
Navigation
Navigation



    BAG 14.07.2010 - 10 AZR 781/08 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - verspätete Revisionsbegründung per Telefax

    Normen

    § 74, § 238, § 238, § 330

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Wiesbaden, 4. Juli 2007, Az: 7 Ca 2556/06, Urteil
    vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 26. Mai 2008, Az: 16 Sa 1486/07, Urteil

    Tenor

    1. Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen.

    2. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2008 - 16 Sa 1486/07 - wird als unzulässig verworfen.

    3. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK Niedersachsen
    Grafik Ansprechpartner

    Persönlicher Ansprechpartner

    Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
    Telefon Icon

    0800 0265637

    Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
    Grafik Firmenkundenservice

    Rückrufservice

    Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.