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    BVerfG 13.04.2012 - 2 BvR 1175/10 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Verlustabzug und Verlustvortrag gem § 10d Abs 2 S 1 EStG 1999

    Normen

    § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 10d 1999

    Vorinstanz

    vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 23. September 2009, Az: 1 K 198/04, Urteil
    vorgehend BFH, 9. April 2010, Az: IX B 191/09, Beschluss

    Tenor

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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