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Grundsätze

Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess

Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Absatz 1 in Verb. mit § 25 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX (Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess [Reha-Empf])
Sozialversicherungsrecht
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Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess



§ 78 Reha-Empf, Verfahrensabsprachen

1 Verfahrensabsprachen zur Erstattung zwischen gesetzlichen Leistungsträgern bleiben von dieser Gemeinsamen Empfehlung unberührt. 2 Die daran Beteiligten machen diese Verfahrensabsprachen den übrigen Vereinbarungspartnern dieser Gemeinsamen Empfehlung zugänglich, soweit sie für andere Vereinbarungspartner von Bedeutung sind.


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