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Gesetze

ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
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ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz



§ 23 ASiG, Inkrafttreten

(1)1 Dieses Gesetz, ausgenommen § 14 und § 21, tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden 12. Kalendermonats in Kraft. 2 § 14 und § 21 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

(2) (Aufhebungsvorschrift)


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