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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.3.d. KVdRMeldeGs, Rücknahme des Rentenantrages

Durch die Rücknahme eines Rentenantrages ergeben sich grundsätzlich die Auswirkungen einer Ablehnung des Rentenantrages. Es wird deshalb auf die Ausführungen unter Ziff. 2.3.c. verwiesen. Die Rentenantragstellermitgliedschaft ist mit dem Tage des Eingangs der Rücknahmeerklärung beim Rentenversicherungsträger zu beenden.


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