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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.3.i. KVdRMeldeGs, Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Schließt die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nahtlos an die bisherige Rentenzahlung an und waren in der bisherigen Rente die Voraussetzungen zur KVdR erfüllt, wird die bisherige KVdR — ggf. rückwirkend — fortgeführt, selbst wenn der Antrag auf Weiterzahlung erst nach Wegfall der bisherigen Rente gestellt wurde. Waren die KVdR-Voraussetzungen zur bisherigen Rente nicht erfüllt, gelten die Ausführungen zu Ziff. 2.3.a. entsprechend.


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