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Verordnungen

VO (EG) 883/2004 – Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit [VO (EG) Nr. 883/2004]
Sozialversicherungsrecht
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VO (EG) 883/2004 – Verordnung (EG) Nr. 883/2004



Artikel 74a VO (EG) 883/2004, Europäische Arbeitsbehörde

(1)1 Unbeschadet der Aufgaben und Tätigkeiten der Verwaltungskommission unterstützt die Europäische Arbeitsbehörde die Anwendung dieser Verordnung gemäß ihren Aufgaben nach der Verordnung (EU) 2019/1149. 2 Die Verwaltungskommission arbeitet mit der Europäischen Arbeitsbehörde zusammen, um die Tätigkeiten einvernehmlich aufeinander abzustimmen und Überschneidungen zu vermeiden. 3 Dazu schließt sie eine Kooperationsvereinbarung mit der Europäischen Arbeitsbehörde.

(2) Die Verwaltungskommission kann die Europäische Arbeitsbehörde auffordern, gemäß Artikel 13 Absatz 11 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1149 Fragen, die in den Bereich der sozialen Sicherheit fallen und Gegenstand eines Mediationsverfahrens sind, an sie zu verweisen.


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