ESA-RL – Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch
Ziff. C. ESA-RL, Sterilisation
1. Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur Durchführung einer Sterilisation, wenn diese durch Krankheit erforderlich ist.
2. Über die Ausführung einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation soll die Ärztin/der Arzt unter Beachtung des ärztlichen Berufsrechts, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalles und nach einer ärztlichen Untersuchung zur Klärung der technischen Ausführbarkeit und Wahl der geeigneten Operationsmethode und nach Maßgabe des Vertrages nach § 115b Absatz 1 SGB V — Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus — entscheiden.
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