ESA-RL – Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch
Ziff. D.2.b. ESA-RL, Kriminologische Indikation
Im Falle der kriminologischen Indikation kann ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche post conceptionem durchgeführt werden, wenn dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht (§ 218a Absatz 3 StGB).
Die Ärztin/der Arzt, die/der den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, muss sich durch ärztliche Untersuchung, ggf. durch Ultraschall, von der Dauer der Schwangerschaft überzeugen (§ 218c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StGB).
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