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Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
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1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 13 SGB X Ziff. 1. RS 1981/01, Anwendungsbereich

Gemäß § 13, der weitgehend § 14 VwVfG entspricht, besteht im Verwaltungsverfahren kein Vertretungszwang. Es steht jedoch dem Beteiligten frei, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen bzw. die Hilfe eines Beistandes in Anspruch zu nehmen. Bevollmächtigte wie Beistand müssen jedoch handlungsfähig im Sinne des § 11 sein.


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