Category Image
Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 49 SGB X RS 1981/01, Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren

(1)§ 49 entspricht im Wesentlichen dem § 50 VwVfG.

(2) Die Vorschrift sieht Ausnahmen von den Beschränkungen, die gemäß §§ 45, § 47 und § 48 für die Rücknahme bzw. den Widerruf begünstigender Verwaltungsakte gelten, für den Fall vor, dass die Behörde während eines anhängigen Widerspruchs- oder Klageverfahrens den von einem Dritten angefochtenen Verwaltungsakt aufhebt, soweit dadurch dem Widerspruch abgeholfen oder der Klage stattgegeben wird. In der Praxis der Sozialleistungsträger dürfte dieser Vorschrift keine allzu große Bedeutung zukommen. Auf die Kommentar-Literatur betreffend den Verwaltungsakt mit Drittwirkung kann zurückgegriffen werden.

. . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.