Category Image
Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 2.2.2. RS 1996/01, In der Kranken- und Pflegeversicherung

(Rechtsgrundlage nicht abgebildet; siehe Bd. I: § 5 KSVG)

Auch in der Krankenversicherung tritt Versicherungspflicht dann nicht ein, wenn der Künstler bereits anderweitig gegen Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder er aus anderen Gründen keinen Versicherungsschutz benötigt. . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.