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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 4. RS 1996/01, Beginn und Ende der Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung

(Rechtsgrundlage nicht abgebildet; siehe Bd. I: § 8 KSVG, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Nummer 2 SGB X)

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung beginnt und endet grundsätzlich einheitlich.


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