Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben Statusfeststellung von Erwerbstätigen [RS 2022/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 1



Anlage 3 Ziff. 10. RS 2022/01, Vor-GmbH

(1) Die Mitarbeiterverhältnisse der Gesellschafter einer GmbH sind auch schon vor der Eintragung in das Handelsregister (GmbH in Gründung — i. G. —) nach dem Recht der GmbH zu beurteilen. Der Vor-GmbH fehlt zwar die Rechtsfähigkeit, doch entspricht es dem Willen der Gesellschafter, schon die Vorgesellschaft unter das Recht der GmbH zu stellen.

(2) Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen kann daher auch ein Vor-GmbH-Gesellschafter in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Sowohl die Vorschrift des § 11 Absatz 2 GmbHG als auch die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 28. 2. 1986 — 2 RU 21/85, USK 8613 und — 2 RU 22/85 —) stehen dem nicht entgegen; sie ermöglichen lediglich, dass den mit einer werdenden GmbH in Verkehr tretenden Dritten ein gewisser Partner geschaffen wird. Das Verhältnis des Vor-Gesellschafters zur GmbH wird durch die Regelung jedoch nicht berührt (vgl. BSG, Urteil vom 30. 3. 1962 — 2 RU 109/60 — BSGE 17, 15) 1 .

1 Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 16./17. 3. 1994 — Punkt 2 der Niederschrift.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.