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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.I.1.1.2. RS 1991/01, Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz und [Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten]

Zu den Beschäftigten im Sinne des § 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI gehören auch die Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz, deren Rentenversicherungspflicht bislang gesondert in § 1227 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 RVO bzw. § 2 Absatz 1 Nummer 7 AVG geregelt ist. Darüber hinaus fallen unter § 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI [Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinnes des JFDG leisten].


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