Category Image
Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.1.10.2. RS 1991/01, Bezieher einer berufsständischen Versorgung

Der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wird den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt, sodass die Bezieher einer berufsständischen Versorgung bei Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit künftig nach § 5 Absatz 4 [Satz 1] Nummer 2 SGB VI rentenversicherungsfrei bleiben; damit wird dem Urteil des BSG vom 25. 10. 1988 — 12 RK 58/87 — (USK 88136) Rechnung getragen. Darüber hinaus besteht nach § 5 Absatz 4 [Satz 1] Nummer 2 SGB VI Rentenversicherungsfreiheit für Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, wenn sie die in der Gemeinschaft übliche Versorgung im Alter nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB VI erhalten.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.