Category Image
Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.II.1. RS 1991/01, Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen

(1) Die Beitragsbemessungsgrenzen in der [allgemeinen] Rentenversicherung . . . einerseits und der knappschaftlichen Rentenversicherung andererseits ändern sich zum 1. 1. eines jeden Jahres. Für die Fortschreibung ist wie bei allen Fortschreibungsregelungen die Veränderung der Arbeitsentgelte eines Jahres gegenüber dem jeweiligen Vorjahr maßgebend. Die Beitragsbemessungsgrenzen ändern sich dementsprechend in dem Verhältnis, in dem das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt der Arbeitnehmer aller Rentenversicherungszweige im vergangenen zu ihrem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt im vorvergangenen Kalenderjahr steht.

(2) . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.