Category Image
Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.II.2. RS 1991/01, Festsetzung durch Rechtsverordnung

(1) Wie bisher werden die für das Kalenderjahr jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt. Die entsprechende Ermächtigung hierzu enthält § 160 SGB VI. . .

(2) Auch für das Beitrittsgebiet werden die Beitragsbemessungsgrenzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt. Die Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung enthält § 275b SGB VI. . .

(3) . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.