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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.IV.4.1.5. RS 1991/01, Befreite Versorgungsempfänger

[Es entspricht] der Zielsetzung des § 172 Absatz 1 SGB VI, diese Vorschrift auch auf die Bezieher einer Versorgung anzuwenden, deren Versorgung weniger als 65 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beträgt und die sich nach der Übergangsvorschrift des § 230 Absatz 3 Satz 2 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Das gleiche gilt für Bezieher von Versorgungsbezügen, die nach der im bisherigen Bundesgebiet geltenden Regelung des § 1230 Absatz 1 RVO, § 7 Absatz 1 AVG, § 32 Absatz 1 RKG von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind und dies auch über den 31. 12. 1991 hinaus nach § 231 . . . SGB VI bleiben. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Ziff. A.II.1.10.1. verwiesen.


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