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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.IV.4.2. RS 1991/01, Arbeitgeberbeitragsanteil zur berufsständischen Versorgung

Nach § 172a SGB VI hat der Arbeitgeber für die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmer [einen Zuschuss in Höhe der] Hälfte des Beitrags zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zu tragen; höchstens braucht der Arbeitgeber aber die Hälfte des Beitrags zu zahlen, den er aufzubringen hätte, wenn der Arbeitnehmer nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit worden wäre.


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