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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.6.2.2. RS 1997/01, [Gefangene]

Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für . . . die nach § 26 Absatz 1 Nummer 4 SGB III versicherten Gefangenen sind nach § 349 Absatz 2 SGB III . . . vom Bund bzw. Land unmittelbar an die [Bundesagentur] für Arbeit zu zahlen.


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