Category Image
Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.III.1.3.3. RS 2002/02, Dialysetage

Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, die turnusmäßig dialysiert werden und für die betreffenden Tage eine Entgeltersatzleistung erhalten, besteht Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI, und zwar unabhängig davon, ob für diese Tage auch Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht. Versicherungspflicht besteht nicht, wenn lediglich ein Entgeltersatz im Sinne von § 43 SGB V gezahlt wird (vgl. hierzu Ausführungen unter Ziff. A.III.1.1.2.).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.