Category Image
Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des TSVG [RS 2019/09]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2019 - Rundschreiben Nr. 9



§ 44 SGB V Ziff. 1. RS 2019/09, Allgemeines

In Absatz 2 wurde klargestellt, dass hauptberuflich selbständig Erwerbstätige unabhängig davon, ob sie aufgrund einer freiwilligen oder versicherungspflichtigen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, eine Wahlerklärung abgeben können, dass die Mitgliedschaft den Krankengeldanspruch umfassen soll. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass Wahlerklärungen zur Absicherung des Krankengeldanspruchs nur mit Wirkung für die Zukunft abgegeben werden können. Geht der Krankenkasse die Wahlerklärung erst zum Zeitpunkt einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zu, wirkt die Wahlerklärung erst nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.