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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des TSVG [RS 2019/09]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 9



§ 50 SGB V Ziff. 1. RS 2019/09, Allgemeines

Mit der gesetzlichen Regelung wurden die Begriffe Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. wegen Berufsunfähigkeit im Sinne einer Rechtsbereinigung aus dem Wortlaut des § 50 SGB V entfernt, weil seit dem 1. 7. 2017 die Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und Renten wegen Berufsunfähigkeit als Renten wegen teilweiser bzw. vollständiger Erwerbsminderung gelten.


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