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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des TSVG [RS 2019/09]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 9



§ 73 SGB V Ziff. 1. RS 2019/09, Allgemeines

Durch die Regelung wird gesetzlich klargestellt, dass Versicherte auch bei einer elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Hierdurch wird dem Informationsbedürfnis der Versicherten Rechnung getragen, welche hierdurch sowohl Kenntnis über den festgestellten Zeitraum als auch notwendige Wiedervorstellung beim Arzt zur Wahrung der Krankengeldansprüche erlangen.


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