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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/03]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 14.1. RS 2015/03, Allgemeines

Mit der Regelung wird der erweiterte Unfallversicherungsschutz für Spender auch auf Gesundheitsschäden erstreckt, die bei den Spendern nach der Einführung des TPG 1997, aber bereits vor dem Inkrafttreten des neuen § 12a SGB VII eingetreten sind. Leistungen sind einheitlich für alle Betroffenen ab dem Inkrafttreten der Neuregelung zu erbringen. Soweit eine Krankenkasse hiernach zu Unrecht (vgl. § 11 Absatz 5 SGB V) Leistungen erbracht hat, hat sie für Leistungen ab dem 1. 8. 2012 einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Unfallversicherungsträger nach § 105 SGB X.


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