Category Image
Grundsätze

BR-AlVGs – Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung

Gemeinsame Grundsätze zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung) [BR-AlVGs]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

BR-AlVGs – Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung



Ziff. 4.1. BR-AlVGs, Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses

1 Mit der Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses wird die Richtigkeit der erfolgten Anmeldung bestätigt. 2 Die Feststellung führt zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit. 3 Dies gilt auch bei Feststellung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des Ehegatten oder Lebenspartners eines Arbeitgebers durch die Einzugsstelle in den unter Ziff. 3.2.1. genannten Fällen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.