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MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung

Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung [MDK-RL]
Sozialversicherungsrecht
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MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung



Ziff. 3.1.1.4. MDK-RL, Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)

Wird die Erweiterung des Anspruchs auf Haushaltshilfe in Satzungsregelungen der Krankenkasse von medizinischen Voraussetzungen abhängig gemacht, kann der MDK zur Stellungnahme, oh diese Voraussetzungen erfüllt sind, herangezogen werden.


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