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Richtlinien

Ca-RL – Ca-Richtlinien

Gemeinsame Richtlinien nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB VI für die Erbringung von onkologischen Nachsorgeleistungen bei malignen Geschwulst- und Systemerkrankungen (Ca-Richtlinien) [Ca-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Ca-RL – Ca-Richtlinien



§ 11 Ca-RL, Zuzahlung

Auf stationäre onkologische Nachsorgeleistungen findet die Vorschrift über die Zuzahlung bei medizinischen und bei sonstigen Leistungen (§ 32 SGB VI) Anwendung.


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