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Richtlinien

KiReha-RL – Kinderreha-Richtlinie

Gemeinsame Richtlinie nach § 15a Absatz 5 Satz 1 SGB VI für Leistungen zur Kinderrehabilitation (Kinderreha-Richtlinie) [KiReha-RL]
Sozialversicherungsrecht
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KiReha-RL – Kinderreha-Richtlinie



§ 13 KiReha-RL, Ergänzende Leistungen

Ergänzend zu den Leistungen zur Kinderrehabilitation werden Reisekosten nach § 73 SGB IX, Haushaltshilfe nach § 74 SGB IX, ärztlich verordneter Rehabilitationssport nach § 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX und ärztlich verordnetes Funktionstraining nach § 64 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX übernommen.


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