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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG [RS 1996/02]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 4.2.2.6.1. RS 1996/02, Allgemeines

Bisher ruhte der Anspruch auf Verletztengeld in Höhe von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen sowie für die Dauer des Bezugs anderer Entgeltersatzleistungen. Nunmehr sind Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen sowie andere Entgeltersatzleistungen auf das Verletztengeld anzurechnen.


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