Category Image
Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 1999 [RS 1998/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1998 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. A.II.2.2. RS 1998/03, Maßgebender Sachbezugswert bei Pauschalbesteuerung von Mahlzeiten

Der Wert der Mahlzeiten kann nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG pauschal besteuert werden. Für die Pauschalbesteuerung . . . ist der Tageswert nach der Sachbezugstabelle maßgebend. Soweit die Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG möglich ist und das Regelbesteuerungsverfahren nicht durchgeführt wird, sind die Werte für Mahlzeiten nicht dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen (vgl. Ziff. A.I.1.1.).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.