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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 69 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Die Vorschrift fasst die für die Rehabilitationsträger einheitlich geltende Regelung zusammen, wonach zur Wahrung der Kontinuität bei einem nahtlosen Wechsel zu einer anderen Entgeltersatzleistung bei deren Berechnung das bisher zugrunde gelegte Arbeitsentgelt hier ebenso Berücksichtigung findet.


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