Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 71 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Die Vorschrift trifft Regelungen für die Weiterzahlung von Verletztengeld, Versorgungskrankengeld und Übergangsgeld für den Fall, dass nach Abschluss von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden, diese aber nicht unmittelbar anschließend durchführbar sind. Die für die Rehabilitationsträger gemeinsam geltenden Regelungen werden in dieser Norm zusammengefasst. Bei der Krankengeldzahlung aus der gesetzlichen Krankenversicherung findet die Vorschrift allerdings keine Anwendung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.