Category Image
Rundschreiben

2006 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zur Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen [RS 2006/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2006 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 1.4.2.2. RS 2006/06, Fälle des Unfallversicherungsschutzes nach anderen Vorschriften

Besteht der Unfallversicherungsschutz nach einer der in Ziff. 1.3.5.1. genannten Vorschriften, greifen die einschränkenden Bedingungen des § 2 Absatz 1 Nummer 17 SGB VII hinsichtlich der versicherten Tätigkeit nicht.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.