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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 15 SGB V Ziff. 2. RS 2007/02, Bisherige gesetzliche Regelung

Bereits bisher bestand einerseits nach § 291 Absatz 4 Satz 1 SGB V die Verpflichtung, bei Beendigung des Versicherungsschutzes oder bei einem Krankenkassenwechsel die Krankenversichertenkarte durch die bisherige Krankenkasse einzuziehen und sah andererseits § 291 Absatz 2 SGB V vor, die Karte unter anderem mit einem Lichtbild zu versehen, den Zuzahlungsstatus sowie eine befristete Gültigkeit auf der Karte zu vermerken.


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