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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 52 SGB V Ziff. 2. RS 2007/02, Personenkreis

Von den Leistungsbeschränkungen nach § 52 SGB V werden alle Versichertengruppen erfasst. Die Vorschrift gilt mithin für Versicherungspflichtige (vgl. § 5 SGB V), freiwillig Versicherte (vgl. § 9 SGB V) und nach § 10 SGB V versicherte Familienangehörige.


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