Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 2008 [RS 2007/09]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 9



Ziff. V.4.2. RS 2007/09, Eingliederungsverfahren

Das Eingliederungsverfahren ergibt sich aus § 165 Absatz 4 SGB V i. d. F. von Artikel 5 Nummer 6 des Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze. Danach können die See-Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auf Beschluss ihrer Vertreterversammlungen vereinbaren, dass die See-Krankenkasse und die See-Pflegekasse aufgelöst und in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingegliedert werden. Die entsprechende Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem BMG, dem BMAS und dem BMF.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.