Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge 2025

Innerhalb eines Kalendermonats gibt es generell einen Fälligkeitstag für Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge werden danach in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag für den laufenden Monat fällig.

Übermittlung des Beitragsnachweises

Für die Abgabe des Beitragsnachweises gilt ein bundeseinheitlicher Zeitpunkt. Der Nachweis muss der Einzugsstelle spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge vorliegen, also um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats.

Das heißt für Unternehmen: Sie müssen die Nachweise spätestens im Laufe des Vortags übermitteln. Nur durch eine frühzeitige Übermittlung können die sich an die Übermittlung anschließenden verwaltungsinternen Abläufe rechtzeitig und vollständig erledigt werden.

Vormonatswert für Beitragsschuld nutzbar

Arbeitgeber können für die Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld generell auf den Vormonatswert zurückgreifen. Mögliche Differenzen sind mit der Beitragsabrechnung des Folgemonats auszugleichen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist jedoch weiterhin dem Monat der Auszahlung zuzuordnen und die Beitragshöhe gegebenenfalls durch Schätzung zu ermitteln.

Es gelten folgende Fälligkeitstermine beziehungsweise sich daraus ergebende späteste Einreichungstermine für den Beitragsnachweis:

Bei­trags­mo­nat 2025Ter­mi­ne für den Bei­trags­nach­weis (2 Ar­beits­ta­ge vor Fäl­lig­keit der Bei­trags­gut­schrift)Fäl­lig­keits­tag (dritt­letz­ter Bank­ar­beits­tag)
Januar27.01.2025 129.01.2025
Februar24.02.2025 126.02.2025
März25.03.2025 127.03.2025
April24.04.2025 128.04.2025
Mai23.05.2025 127.05.2025
Juni24.06.2025 126.06.2025
Juli25.07.2025 129.07.2025
August25.08.2025 127.08.2025
September24.09.2025 126.09.2025
Oktober24.10.2025 2
27.10.2025 1
28.10.2025 2
29.10.2025
November24.11.2025 126.11.2025
Dezember19.12.2025 123.12.2025

1 Bitte beachten Sie, dass der Beitragsnachweis mit Beginn des Tages um 0:00 vorliegen muss. Daher unser Tipp: Bitte übermitteln Sie den Beitragsnachweis so rechtzeitig, dass dieser bereits am Vortag bis 24:00 bei der AOK eingeht.

2 Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist. Entscheidend ist der Sitz der Krankenkasse.

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Stand

Erstellt am: 30.10.2023

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