Umlage- und Erstattungssätze 2025
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 55 % Erstattung | 2,3 % |
Bei 65 % Erstattung | 2,9 % |
Bei 75 % Erstattung | 3,8 % |
Stand
Erstellt am: 20.12.2024
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren, Mutterschutz und Ausgleichsverfahren, Kontaktformulare
Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz
Arbeitgeber müssen Schwangere und junge Mütter schützen. Die Arbeitsbedingungen sind dabei so zu gestalten, dass Gefährdungen der schwangeren und stillenden Frau vermieden werden.
Mehr erfahrenSozialversicherung und Elternzeit
Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen.
Mehr erfahrenUmlage U2: die Entgeltfortzahlungsversicherung bei Mutterschutz
Durch die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld entsteht für den Arbeitgeber eine finanzielle Belastung. Um sie abzumildern, gibt es die Umlage U2.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637