Liebes Expertenteam,
vereinzelte Mitarbeiter fahren im Februar 2025 mit unseren Klienten nach Thailand.
Ist hierzu eine A1 Bescheinigung erforderlich?
Der Aufenthalt ist in der Form in verschiedenen Hotels. Die Angaben in der A1 Bescheinigung können entsprechend nicht auf Basis einer Ortsangabe angesetzt werden.
Wie verhält es sich, wenn die Mitarbeiter einen Tagesauflug in die Tschechei machen. Hierzu ist eine A1 Bescheinigung erforderlich. Angaben zum Aufenthalt an sich sind hier aber auch nicht möglich.
Vorab besten Dank.
PersobueroSC