Sehr geehrte Experten,
was ist zu beachten, wenn für ca. ein halbes Jahr ein Praktikant mit Wohnsitz in AUT beim Arbeitgeber in Bayern zu beschäftigten ist. Wo muss er seine Steuern zahlen und welche Aufgaben hat der deutsche Arbeitgeber in der Entgeltabrechnung?
Bzgl. Sozialversicherung gehe ich davon aus, dass die selben Rechtsvorschriften wie für inländische Praktikanten gelten (Pflichtpraktikum = sv frei, freiw. = je nachdem, sv-frei aufgrund PGR 110 oder sv-pflichtig 1111 bei deutscher Krankenkasse).
Danke vorab für eine Auskunft,
Gruß
TOM_MGG