Hallo ,
ich habe folgenden Fall:
Ein französicher Student möchte hier in Deutschland bei einem Planungsbüro ein Praktikum machen. Dieses Praktikum ist Vorrausetznung für das Masterstudium. Ist dieses Praktikum dann sozialversicherungfrei und die Schlüsselung 0000 richtig? Er hat bereits den Bachelorabschlus.
Hier die Übersetzung von der französichen Uni; ist dies als Nachweis für die Sozialversicherung ausreichend?
1/ Bedingungen für die Zulassung
Bachelor-Abschluss in Architektur von
T EPFL, oder einer anderen Institution mit hervorragenden akademischen Leistungen.
Praktische Berufserfahrung von12 Monate, davon mindestens 6 aufeinanderfolgende Monate im selben Planungsbüro.
Kandidatinnen und Kandidaten von einer Fachhochschule: Praktika vor der Ausbildung und Praktika, die vor dem Abschluss des Bachelorstudiums an der Fachhochschule absolviert wurden, werden nicht berücksichtigt.
Andere Bewerberinnen und Bewerber: Es werden nur Praktika berücksichtigt, die ab dem Ende des zweiten erfolgreichen Bachelorjahres absolviert wurden.
Studienjahrs berücksichtigt.
Freundliche Grüße
Martina Kurth