Expertenforum - Studium, Pflichtpraktikum, Vergütung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Studium, Pflichtpraktikum, Vergütung

    Ein Student ist über 25 Jahre und als Student krankenversichert, nicht mehr über die Familienversicherung. Aktuell übt er laufend einen Mini Job bei Arbeitgeber 1 aus (an Wochenenden).


    Nun soll er bei Arbeitgeber 2 ein Pflichtpraktikum absolvieren. Der Arbeitgeber Nr. 2 möchte ihm freiwillig eine Vergütung zahlen in Höhe von 800,00 € monatlich.


    Muss der Arbeitgeber 2 den Studenten voll versicherungspflichtig 1/1/1/1 abrechnen?

  • 02
    RE: Studium, Pflichtpraktikum, Vergütung

    Guten Tag,
     
    für ein in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums, also bei bestehender Immatrikulation, besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe eines gegebenenfalls gezahlten Entgelts spielen dabei keine Rolle.
    Grund dafür ist, dass es sich hierbei in der Regel nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt, sondern lediglich um eine Verlagerung der Ausbildung von der Hochschule in den Betrieb. Wenn ein Entgelt gezahlt wird, sind Umlagebeiträge (Insolvenzgeld, U2 und ggf. U1) abzuführen. In einem solchen Fall ist dann eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.
     
    Eine nebenher ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist weiterhin möglich und wird durch die Meldung als „Praktikant“ nicht berührt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK Niedersachsen

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.