Ich habe einen Mitarbeiter der über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Er war bisher gesetzlich krankenversichert und deshalb in der Beitragsgruppe 9111 gemeldet.
Der Mitarbeiter hat mir ein Schreiben seiner neuen privaten Krankenversicherung gebracht. Deshalb wurde die Beitragsgruppe zum 01.09.2024 auf 0110 umgestellt und der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeberanteil mit dem Lohn ausbezahlt bekommen.
Die gesetzliche Krankenkasse meldet sich nun und sagt der Mitarbeiter hat dort nicht gekündigt und ist weiterhin Mitglied.
Der Mitarbeiter ist nicht versicherungspflichtig, wir als Arbeitgeber zahlen die freiwilligen Beiträge für ihn an die Krankenkasse.
Kann die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend die Umstellung auf BGR 9111 verlangen?
Bin ich dazu verpflichtet?
Oder kann ich die Beitragsgruppe so lassen und die gesetzliche Krankenkasse muss die freiwilligen Beiträge selber bei ihm holen?